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Vapes & verdampfbare Cannabisextrakte in der medizinischen Versorgung

Was sind verdampfbare Cannabisextrakte?

Verdampfbare Cannabis Rohextrakte sind standardisierte Cannabisextrakte, die speziell für die inhalative Anwendung mittels eines kompatiblen medizinischen Verdampfungssystems entwickelt wurden. Sie enthalten definierte Mengen an Cannabinoiden, wie THC und/oder CBD sowie die in der Ausgangpflanze enthaltenen Terpene. Durch die kontrollierte Erwärmung des Extrakts entsteht ein cannabinoidhaltiges Aerosol, das inhaliert wird, ohne dass es zu einer Verbrennung des Pflanzenmaterials kommt. Verdampfbare Cannabisextrakte werden in geschlossenen Kartuschen oder vergleichbaren Behältnissen bereitgestellt und mithilfe eines validierten Inhalationssystems appliziert.

Die Kombination aus standardisiertem Extrakt und validiertem Inhalationssystem ermöglicht eine reproduzierbare Wirkstofffreisetzung und Dosierung.

 

Für welche Patienten können verdampfbare Extrakte geeignet sein?

Aufgrund ihres raschen Wirkungseintritts eignen sich verdampfbare Cannabisextrakte insbesondere für Patientinnen und Patienten, bei denen eine schnelle Symptomkontrolle erforderlich ist. 

Wirkungseintritt

  • erste Wirkung nach etwa 2–5 Minuten
  • Wirkmaximum nach ca. 10–20 Minuten
  • Wirkdauer meist 2–4 Stunden

Damit unterscheidet sich die Inhalation deutlich von oral eingenommenen Cannabisextrakten, deren Wirkung häufig erst nach 30–120 Minuten beginnt.

Mögliche Einsatzgebiete umfassen beispielsweise:

  • Durchbruchschmerzen
  • spastische Episoden
  • belastungsabhängige Schmerzen
  • Übelkeit und Erbrechen

Außerdem kann die inhalative Aufnahme in Betracht gezogen werden, wenn die orale Einnahme nicht vertragen wird. 

Ob eine inhalative oder orale Darreichungsform bevorzugt werden sollte, ist individuell unter Berücksichtigung der Symptomatik, des gewünschten Wirkungseintritts, der Wirkdauer sowie der Therapieziele zu entscheiden.

 

Welche Systeme stehen zur Verfügung?

Grundsätzlich lassen sich zwei mögliche Applikationswege unterscheiden:

1. Das Curaleaf Que Medical Inhalation Device (QMID)

Das Inhalationsgerät  

Das Curaleaf Que Medical Inhalation Device (QMID) ist ein handliches Inhalationssystem zur Verabreichung verdampfbarer Cannabisextrakte. Es wird ausschließlich mit Curaleaf Vape Kartuschen verwendet und ermöglicht eine standardisierte Inhalation mit reproduzierbarer Wirkstofffreisetzung. 

Das QMID ist als Medizinprodukt der Klasse IIa (gemäß EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745) zugelassen. Das Gerät ist wiederverwendbar. 

Die Extraktkartuschen 

Die Curaleaf Vape Kartuschen sind kompatible Kartuschen für den Curaleaf Vaporizer (QMID). Die lassen sich dank des magnetischen Stecksystems schnell und einfach einsetzen. Eine Kartusche hat ein Fassungsvermögen von 0,5ml Cannabis Rohextrakt und enthält etwa 140 Züge.

Die abgegebene Wirkstoffmenge pro Zug ist dabei standardisiert. 

2. Die Verdampfer von Storz und Bickel

Ebenso stehen für die Verdampfung von Cannabisextrakten die zertifizierten Geräte von Storz und Bickel zur Verfügung,Mighty+ Medic und Vulcano.

Hierbei wird Cannabisrohextrakt in einer Dosierspritze durch Erwärmung verflüssigt und in eine dafür vorgesehene Dosierkapsel mit Füllkissen eingebracht. Die maximale Beladung für eine Dosierkapsel ist auf 30mg pro Kapselbegrenzt; höhere Dosierungen können zum Auslaufen des Extrakts und zur Beschädigung des Gerätes führen. Bitte beachten Sie, dass diese Art der Dosierung einiges Finderspitzengefühl erfordert.

Die Inhalation erfolgt vergleichbar zu den Blüten über das Mundstück bzw. den Füllballon des Gerätes.

 

Die inhalierbaren Cannabisrohextrakte 

Folgende Extrakte können zur Zeit zur Inhalation abgefüllt werden: 

  • Becanex PIEX 2 70% THC Rohextrakt
  • Becanex PIEX 3 62% CBD Rohextrakt
  • Curaleaf Extrakt WPT Lösung (82% THC)

Andere Extrakte, z.B. auf öliger Basis, eignen sich nicht zur Erhitzung und sind somit nicht zur Inhalation zugealssen!

 

Hinweise zur Anwendung von inhalierbaren Cannabisextrakten

Verdampfbare Cannabisrohextrakte dürfen ausschließlich mit dafür zugelassenen Verdampfersystemen und entsprechend den Herstellerangaben angewendet werden. Eine korrekte Temperatureinstellung ist entscheidend, um eine kontrollierte Wirkstofffreisetzung zu gewährleisten und die Bildung bzw. Inhalation gesundheitsschädlicher Abbauprodukte zu vermeiden!

 

Umstellung von Cannabisblüten auf inhalierbare Extrakte

Bei der Umstellung von der Inhalation von Cannabisblüten auf verdampfbare Cannabisextrakte ist zu berücksichtigen, dass dabei um den Beginn einer neuen Therapie mit erneuter individueller Dosierungsfindung handelt. 

Wie bei allen THC-haltigen Arzneimitteln gilt das Prinzip „Start low – go slow“. 

Die Dosierung sollte schrittweise titriert werden, bis das optimale Gleichgewicht zwischen therapeutischem Nutzen und Verträglichkeit erreicht ist.

Die bisher angewendete Dosierung kann nicht exakt umgerechnet werden, da davon auszugehen ist, dass das THC aus inhalierbaren Extrakten anders freigesetzt und vom Körper aufgenommen wird als THC aus zerkleinerten Cannabisblüten.

Zur Orientierung kann man allerdings rechnerisch den ungefähren täglichen THC-Gehalt ermitteln, um eine Annäherung an die benötigte Dosierung zu erhalten. 

Beispielrechnung zur Annäherung: 

Man verdampft und inhaliert eine Tagesdosis von 1g zerkleinerten Blüten mit 25% THC. Daraus ergibt sich eine tägliche THC-Menge von ca. 250mg.

Bei der Anwendung eines 82%-igen Cannabisrohextraktes ergibt sich rechnerisch ein Tagesbedarf von ca. 305mg Extrakt. 

Bei Inhalation über die QMID-Kartusche entspricht die Tagesdosis etwa 96 Zügen. 

Bei Inhalation über im Mighty+ Medic oder Volcano entspricht die Tagesdosis etwa 10 Dosierkapseln.

 

Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden die Rahmenbedingungen für die Erstattung von Medizinalcannabis durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) grundlegend geändert.

Vorrang standardisierter Cannabisarzneimittel

Der GKV-Leistungsanspruch konzentriert sich künftig auf standardisierte Cannabisarzneimittel. Erstattungsfähig sind grundsätzlich:

  • Cannabisextrakte in standardisierter Qualität,
  • zugelassene cannabinoidhaltige Fertigarzneimittel,
  • Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon.

Demgegenüber sind getrocknete Cannabisblüten grundsätzlich nicht mehr Bestandteil der GKV-Regelversorgung. Sie bleiben zwar verschreibungsfähig, müssen jedoch in der Regel privat finanziert werden. Dies stellt einen Paradigmenwechsel gegenüber der bisherigen Versorgung dar. 

Bedeutung für verdampfbare Cannabisextrakte

Bei den verdampfbaren Extrakten handelt es sich grundsätzlich um Cannabisextrakte standarisierter Qualität. Ob diese allerdings von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, lässt sich nicht immer eindeutig beantworten. Durch den hohen THC-Anteil werden diese Extrakte zum Teil anders gehandhabt.

Sprechen Sie dafür Ihre Krankenkasse direkt an und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. 

 

Umstellung Ihrer Therapie

Sollten Sie Hilfe benötigen bei der Umstellung Ihrer Therapie oder Dosierung, können Sie sich jederzeit an uns wenden.  Wir beantworten Fragen oder nennen Ihnen unverbindliche Anlauflaufstellen. 

Für die korrekte Ausstellung eines Rezeptes, finden Sie außerdem hier unseren Rezeptkonfigurator.